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Personenfreizügigkeit: Bundesrat erhöht Kontrollen

Der Bundesrat erhöht im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit die Zahl der Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften aus der EU, die in der Schweiz arbeiten.
Er hat dazu am Mittwoch die Entsendeverordnung angepasst. Neu sollen jährlich mindestens 27′000 Kontrollen vorgenommen werden. Dies entspricht gegenüber den bislang 22′500 Kontrollen einer Erhöhung um 20 Prozent. Damit passe man sich auch den höheren Zahlen von meldepflichtigen Erwerbstätigen aus der EU an.
Zudem rechtfertigten sich die zusätzlichen Kontrollen mit der Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten im Juni 2011, hiess es weiter. Diese zusätzlichen Kontrollen kosten den Bund 1,3 Millionen Franken.

Höher als angenommen

Frog Business WalkingWeiter beschloss der Bundesrat, dass der Bund, respektive die Kantone künftig nicht gedeckte Kosten aus den Arbeitsmarktkontrollen trägt. Dies betrifft insbesondere die Kontrollen von Personen, die pro Jahr höchstens drei Monate in der Schweiz arbeiten. Ihre Zahl ist höher als ursprünglich angenommen.

Der Aufwand dafür wurde bislang nicht von der öffentlichen Hand entschädigt. Insgesamt ergeben sich aus der Verordnungsänderung für den Bund Zusatzkosten von maximal 1,9 Millionen Franken. Die geänderte Entsendeverordnung tritt auf Anfang 2010 in Kraft.

Der Bundesrat erfüllt mit diesen Neuerungen Versprechen, die er in der Botschaft zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit gemacht hatte. Eine Analyse hatte gezeigt, dass gewisse Mängel beim Vollzug die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen beeinträchtigen könnten.

Source: tagesanzeiger.ch

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